Fruchtfolgeplaner Excel-Vorlage kostenlos
Kostenlose Excel-Vorlage für die Fruchtfolge. Hauptkultur und Zwischenfrucht je Schlag von 2023 bis 2030, Prüfung nach GLÖZ 7 (§ 18 GAPKondV) und gegen deine Anbaupausen. Ohne Anmeldung.

Kostenlos, ohne Anmeldung. Läuft in Excel, LibreOffice und Numbers.
- Stand
- 17. Oktober 2026
- Version
- 1.0
- Rechtsgrundlage
- § 18 GAPKondV (GLÖZ 7)
- Aufbewahrung
- —
Was drin ist
| Blatt | Wofür |
|---|---|
| Start | Betriebsangaben, Paragrafen, Zellen-Legende |
| Ausfüllhilfe | Je Spalte ein Satz |
| Kulturen | Gängige Ackerkulturen mit der Hauptkultur, nach der GLÖZ 7 zählt, mit Kulturgruppe und deiner Anbaupause |
| Fruchtfolge | Je Schlag eine Zeile, je Jahr Hauptkultur und Zwischenfrucht, dazu die Prüfung |
| Auswertung | Je Jahr der Anteil des Ackerlands mit Fruchtwechsel oder Zwischenfrucht |
| Grenzen | Was die Datei nicht kann |
Was GLÖZ 7 verlangt
In Deutschland regelt § 18 GAPKondV den Fruchtwechsel. Auf jeder Ackerfläche müssen in drei aufeinanderfolgenden Jahren mindestens zwei verschiedene Hauptkulturen stehen. Auf mindestens 33 % des Ackerlands wechselt die Hauptkultur jedes Jahr. Wer dieselbe Kultur noch einmal anbaut, braucht vorher eine Zwischenfrucht, die bis zum 31. Dezember auf der Fläche steht.
Nicht mitgezählt werden Brache, mehrjährige Kulturen, Gras und Grünfutter sowie Kleegras und Luzerne, solange sie vorherrschen. Betriebe mit bis zu 10 ha Ackerland sind ausgenommen, ebenso Betriebe mit viel Grünfutter oder Dauergrünland und höchstens 50 ha übrigem Ackerland. Beetweiser Gemüsebau gilt als erfüllt. Seit dem Antragsjahr 2026 zählen Mais-Mischkulturen als Mais.
Für Öko-Betriebe gilt GLÖZ 7 als erfüllt, wenn sie nach der EU-Öko-Verordnung zertifiziert sind. Ihnen bleibt der Planer mit den Anbaupausen.
Ein Schlag, eine Zeile
Je Jahr wählst du die Hauptkultur aus der Liste. Stand danach eine Zwischenfrucht bis zum 31. Dezember auf dem Schlag, setzt du „ja". Die Datei übersetzt deine Kultur in die Hauptkultur, nach der gezählt wird: Silo- und Körnermais sind dieselbe, Winter- und Sommergerste zwei verschiedene.
Die Spalte Prüfung meldet drei Jahre mit derselben Hauptkultur und eine Kulturgruppe, die vor Ablauf ihrer Anbaupause zurückkommt. Die Auswertung rechnet je Jahr aus, wie viel Ackerland gewechselt hat oder eine Zwischenfrucht hatte, und hält das gegen die 33 %.
Die Anbaupausen trägst du ein
Wie lange Raps, Erbsen oder Kartoffeln pausieren sollten, steht in keiner Verordnung. Das ist Pflanzenbau, und die Empfehlungen hängen an Boden, Region und Krankheitsdruck. Die Kulturliste bringt deshalb keine Pausen mit. Du trägst den Wert deiner Beratung ein, die Datei prüft ihn. Die Kulturgruppe sorgt dafür, dass Senf nach Raps auffällt.
Was sie nicht kann
Maßgeblich ist der Nutzungscode im Flächenantrag. Wo deine Landesbehörde anders zählt als die Liste, gilt der Antrag. Neu gepachtete Flächen bringen ihre Vorgeschichte mit, die Jahre des Vorpächters zählen. Anbaupausen prüft die Datei nur innerhalb der Jahre im Plan. Und GLÖZ 7 ist seit 2023 mehrfach geändert worden. Ändert sich § 18 wieder, ziehen wir die Vorlage nach.
Änderungen
- 1.0 · 17. Oktober 2026 — erste Fassung.
Quellen
- GAP-Konditionalitäten-Verordnung (GAPKondV), § 18
- Verordnung (EU) 2021/2115, Anhang III, GLÖZ 7 mit Fußnote 4 (Öko-Betriebe)
- Landratsamt Bodenseekreis, Infoblatt GLÖZ-Vorgaben Ackerland (Zählweise von Winter- und Sommerkulturen, Silo- und Körnermais)
- top agrar, „Diese Änderungen bei den Agrarzahlungen sollen ab 2025 gelten" (neu gepachtete Flächen)
Ab 2027 muss die Aufzeichnung elektronisch sein.
Das Schlagbuch führt dieselben Aufzeichnungen, prüft die Zulassung mit und kennt kein Löschen, nur Storno. Die Vorlage hier bleibt kostenlos.
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