Arbeitszeitnachweis Landwirtschaft Excel-Vorlage kostenlos
Kostenlose Excel-Vorlage für den Stundenzettel auf dem Hof. Beginn, Ende und Dauer je Person, Lohn, Sieben-Tage-Frist, Pausen und Mindestlohn werden geprüft. Nach § 17 MiLoG. Ohne Anmeldung.

Kostenlos, ohne Anmeldung. Läuft in Excel, LibreOffice und Numbers.
- Stand
- 23. August 2026
- Version
- 1.0
- Rechtsgrundlage
- § 17 Abs. 1 MiLoG · § 3 Abs. 2 Nr. 1 ArbSchG
- Aufbewahrung
- 2 Jahre
Was drin ist
| Blatt | Wofür |
|---|---|
| Start | Betriebsangaben, Rechtsgrundlagen, Zellen-Legende |
| Ausfüllhilfe | Je Spalte ein Satz |
| Vorgaben | Mindestlohn, Höchstarbeitszeit, Pausen, Fristen — änderbar |
| Personen | Name, Beschäftigungsart, Stundenlohn. Die Spalte „Aufzeichnung" sagt, was gilt |
| Zeiten | Je Tag und Person eine Zeile: Beginn, Ende, Pause. Dauer, Lohn und Prüfung rechnen sich |
| Auswertung | Stunden je Monat, Lohn und Meldungen je Person |
| Grenzen | Was die Datei nicht kann |
Wer aufzeichnen muss
Die Branchenliste in § 2a SchwarzArbG, an die § 17 MiLoG anknüpft, nennt die Forstwirtschaft — die Landwirtschaft nicht. Für den Hof greift die Pflicht deshalb meist über den anderen Weg: über die geringfügig und kurzfristig Beschäftigten. Wer Erntehelfer oder Minijobber beschäftigt, zeichnet auf.
Befreit sind nach der MiLoDokV Ehegatten, eingetragene Lebenspartner, Kinder und Eltern des Arbeitgebers sowie Beschäftigte über 4.461 € brutto im Monat (oder über 2.974 €, nachgewiesen für zwölf Monate).
Unabhängig davon gilt seit dem BAG-Beschluss vom 13. September 2022 (1 ABR 22/21): Arbeitgeber müssen Beginn und Ende der Arbeitszeit erfassen — hergeleitet aus § 3 Abs. 2 Nr. 1 ArbSchG. Die Vorlage geht deshalb bei jeder Person davon aus, dass Zeit erfasst wird, und unterscheidet nur, welche Pflicht der Grund ist.
Was die Datei prüft
Vier Dinge, je Zeile eines:
Frist. Aufgezeichnet wird spätestens am siebten Kalendertag nach der Arbeit. Dafür gibt es die Spalte „Erfasst am". Liegt sie weiter zurück, steht es da.
Höchstarbeitszeit. Über zehn Stunden am Tag wird gemeldet.
Pause. Mehr als sechs Stunden Arbeitszeit verlangen 30 Minuten, mehr als neun Stunden 45.
Mindestlohn. 13,90 € ab 1. Januar 2026, 14,60 € ab 1. Januar 2027. Die Datei nimmt den Satz, der am Tag der Arbeit galt — eine Dezember-Schicht wird anders geprüft als eine im Januar.
Ein Beispiel
Anna, Minijob, 13,90 €. 6:30 bis 15:00 Uhr, 45 Minuten Pause. Die Datei rechnet 7,75 Stunden und 107,73 € und meldet nichts.
Clara, 5:00 bis 17:00 Uhr, 45 Minuten Pause: 11,25 Stunden — „über Höchstarbeitszeit". Eine Nachtschicht von 22:00 bis 6:00 Uhr rechnet sie richtig durch, ohne Minuszeit.
Storniert statt gelöscht
Falsche Zeilen bekommen den Status „storniert". Sie bleiben stehen und zählen nicht mehr. Bei einer Kontrolle ist eine korrigierte Aufzeichnung besser als eine, in der eine Lücke klafft.
Was sie nicht kann
Die elf Stunden Ruhezeit zwischen zwei Arbeitstagen prüft sie nicht — dafür müsste sie über Tage hinweg rechnen. Der Wert steht auf dem Blatt „Vorgaben" als Erinnerung.
Und sie ist keine Lohnabrechnung: Zuschläge, Urlaub, Krankheit und Sozialabgaben stehen nicht drin.
Änderungen
- 1.0 · 23. August 2026 — erste Fassung.
Quellen
- § 17 Abs. 1 MiLoG, MiLoDokV, § 2a SchwarzArbG
- Zoll: Mindestarbeitsbedingungen — Sonstige Pflichten (Frist, Aufbewahrung, Ausnahmen)
- BMAS: Dokumentationspflicht nach § 17 MiLoG
- BAG, Beschluss vom 13.09.2022 – 1 ABR 22/21
- BMAS-Pressemitteilung zur Mindestlohnverordnung: 13,90 € ab 2026, 14,60 € ab 2027
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