365FarmNet wird eingestellt — was Betriebe jetzt wissen müssen
Von Simon Steiner · Stand: 21. August 2026 · Lesezeit ca. 3 Minuten
Viele Betriebe führen ihre Ackerschlagkartei seit Jahren in 365FarmNet. Damit ist bald Schluss: CLAAS integriert die Plattform vollständig in das eigene Portal CLAAS connect — die bisherige 365FarmNet-Plattform lässt sich noch bis Ende November 2026 nutzen. Danach ist sie Geschichte.
Das ist kein Grund zur Panik, aber ein Grund zur Planung. Denn der Zeitpunkt ist unglücklich: Fast zeitgleich, ab dem 1. Januar 2027, wird die elektronische, maschinenlesbare Pflanzenschutz-Dokumentation verbindlich. Wer jetzt wechselt, wechselt also am besten gleich in ein System, das die neuen Pflichten von Haus aus abdeckt — Details dazu im Artikel Pflanzenschutz-Dokumentation ab 2026/2027.
Was genau passiert
- 365FarmNet läuft aus. Die Plattform wird vollständig in CLAAS connect überführt; die bisherige Umgebung ist noch bis Ende November 2026 nutzbar.
- CLAAS connect ist der offizielle Pfad. Funktionen wie Precision Farming, Dokumentation und Flottenmanagement fließen dort ein. Das CLAAS-Vertriebsteam begleitet den Umstieg.
- Niemand muss zu CLAAS. Der Wechsel in CLAAS connect ist ein Angebot, keine Pflicht. Deine Schlagdaten gehören dir — 365FarmNet bietet Exportfunktionen, mit denen du deine Schläge in andere Systeme mitnehmen kannst.
Die drei Wege — und für wen sie passen
| Weg | Passt, wenn … | Woran du denken solltest |
|---|---|---|
| CLAAS connect | du CLAAS-Maschinen fährst und die Maschinendaten-Anbindung nutzen willst | Bindung an die CLAAS-Welt; prüfe, ob alle deine bisherigen Funktionen übernommen werden |
| Andere Schlagkartei-Software | du unabhängig von einem Maschinenhersteller bleiben willst | 2027-Tauglichkeit prüfen (EPPO-Code, BBCH, Zulassungsnummer als Pflichtfelder), Datenimport testen |
| Zurück zu Papier/Excel | — | Keine echte Option mehr: ab 2027 müssen Pflanzenschutz-Aufzeichnungen elektronisch und maschinenlesbar geführt werden |
Checkliste für den Umstieg
- Nicht auf November warten. Der Deutsche Raiffeisenverband rät, schon 2026 auf ein Ackermanagementsystem umzustellen — dann läuft die elektronische Erfassung ab 2027 „mit geringstem Mehraufwand" einfach weiter.
- Daten exportieren, solange die Plattform läuft. Schläge lassen sich aus 365FarmNet als Shapefile exportieren (meist als ZIP mit .shp/.dbf/.prj). Diesen Export solltest du in jedem Fall sichern — egal, wohin du wechselst.
- Import im Zielsystem testen, bevor du dich festlegst. Ein guter Test: Export-ZIP ins neue System laden und prüfen, ob Flächengeometrien, Schlagnamen und FLIK ankommen.
- 2027-Pflichtfelder prüfen. Das neue System sollte EPPO-Code, BBCH-Stadium, Zulassungsnummer und behandelte Fläche als reguläre Felder führen — nicht als Freitext.
- Altdaten aufheben. Aufzeichnungen über Pflanzenschutz-Anwendungen müssen mindestens drei Jahre aufbewahrt werden, Unterlagen zur Düngung sieben Jahre. Exportiere also auch deine alten Maßnahmen, nicht nur die Schläge.
Umzug ins Schlagbuch: Das Schlagbuch liest den 365FarmNet-Shapefile-Export direkt im Browser ein — Flächen, Namen und FLIK inklusive, ohne Dienstleister und ohne Abtippen.
Warum der Zeitpunkt auch eine Chance ist
Ein Systemwechsel nervt — aber er steht ohnehin an: Die Papier-Schlagkartei stirbt regulatorisch, und wer 2026 wechselt, hat ein Jahr Puffer, bevor die elektronische Pflicht greift. Statt zweimal umzustellen (erst Software, dann Doku-Pflichten), lässt sich beides in einem Schritt erledigen. Worauf es bei einer prüfsicheren Schlagkartei grundsätzlich ankommt, steht im Überblick Ackerschlagkartei: Was wirklich Pflicht ist.
Deine Schlagkartei, fertig für 2027.
Das Schlagbuch dokumentiert Maßnahmen, Pflanzenschutz (EPPO-Code, BBCH, Zulassungsnummer) und Düngung digital und lückenlos — und liest 365FarmNet-Exporte direkt ein. 6 Monate kostenlos.
Zum SchlagbuchQuellen
- profi: Claas integriert 365FarmNet vollständig in Claas connect
- agrarheute: Claas stellt 365FarmNet ein — Landwirte müssen wechseln
- Deutscher Raiffeisenverband: Elektronische Aufzeichnungen gemäß PflSchG ab 2027
- LWK Niedersachsen: Dokumentationspflicht von Pflanzenschutzmittel-Anwendungen — neue Vorgaben ab 2026