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Pflanzenschutz-Dokumentation ab 2026/2027 — diese Angaben sind Pflicht

Von Simon Steiner · Stand: 21. August 2026 · Lesezeit ca. 3 Minuten

Die Aufzeichnung von Pflanzenschutzmittel-Anwendungen ist nicht neu — neu ist, wie genau und in welcher Form sie geführt werden muss. Seit dem 1. Januar 2026 gelten deutlich erweiterte Pflichtangaben, und ab dem 1. Januar 2027 ist die elektronische, maschinenlesbare Form verbindlich. Hier steht, was das konkret bedeutet.

Die Rechtsgrundlagen in Kürze

Die Aufzeichnungspflicht selbst kommt aus Artikel 67 der EU-Verordnung (EG) 1107/2009 und dem Pflanzenschutzgesetz (§ 11 PflSchG). Was sich geändert hat, steckt in zwei Durchführungsverordnungen:

Betroffen sind alle beruflichen Anwenderinnen und Anwender von Pflanzenschutzmitteln — ausdrücklich auch Lohnunternehmer und Dienstleister.

Diese Angaben sind seit 2026 Pflicht

Für jede einzelne Anwendung sind unter anderem aufzuzeichnen:

Genau diese Codes machen den Unterschied zur alten Praxis: „Weizen, Fungizid, 14. Mai" reicht nicht mehr. Gefragt sind standardisierte, maschinenlesbare Angaben — der EPPO-Code identifiziert die Kultur eindeutig, das BBCH-Stadium das Entwicklungsstadium zum Anwendungszeitpunkt.

Fristen und Aufbewahrung

WasAb wann
Erweiterte Pflichtangaben (EPPO, BBCH, Zulassungsnummer, Georeferenzierung, Fläche)seit 01.01.2026
Elektronische, maschinenlesbare Form verbindlichab 01.01.2027
Übergang: schriftliche Aufzeichnung noch zulässigbis Ende 2026
Aufbewahrung der Aufzeichnungenmindestens 3 Jahre ab Beginn des Folgejahres

Was „elektronisch und maschinenlesbar" praktisch heißt

Ein Foto vom handschriftlichen Zettel ist elektronisch — aber nicht maschinenlesbar. Gemeint sind strukturierte Daten: Jede Angabe steht in einem eigenen Feld und kann ausgewertet, exportiert und von Behördensystemen verarbeitet werden. Praktisch führt das zu drei Anforderungen an deine Schlagkartei:

  1. Pflichtangaben als Felder, nicht als Freitext. EPPO-Code, BBCH, Zulassungsnummer und Fläche sollten beim Erfassen abgefragt werden — sonst sammelst du Lücken, die bei der Kontrolle auffallen.
  2. Schlagbezug mit Georeferenz. Die Anwendung muss einer Fläche zuordenbar sein (FLIK oder Koordinaten) — eine Schlagkartei mit hinterlegten Schlaggeometrien erledigt das nebenbei.
  3. Lückenlosigkeit. Aufzeichnungen sind Nachweise. Korrekturen sollten nachvollziehbar bleiben statt spurlos überschrieben zu werden.

Tipp des Raiffeisenverbands: Nicht bis 2027 warten, sondern schon 2026 auf ein elektronisches System umstellen — dann ist die Umstellung zum Stichtag kein Sprung mehr, sondern Routine.

Wer ohnehin gerade die Software wechseln muss, weil 365FarmNet eingestellt wird, kann beides in einem Schritt erledigen. Und wie die Pflanzenschutz-Doku mit den übrigen Aufzeichnungspflichten zusammenhängt, zeigt der Überblick Ackerschlagkartei: Was wirklich Pflicht ist.

Simon SteinerGründer der Tools for Tomorrow GmbH und Entwickler des Hofbuchs. Schreibt hier über Aufzeichnungspflichten, weil sie als Felder in der Software landen müssen — jede Angabe im Magazin ist gegen Verordnungstext oder Behördenauskunft geprüft. Fehler gefunden? hey@tomorrow.tools
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Quellen

  1. LWK Niedersachsen: Dokumentationspflicht von Pflanzenschutzmittel-Anwendungen — neue Vorgaben ab 2026
  2. Deutscher Raiffeisenverband: Elektronische Aufzeichnungen gemäß PflSchG ab 2027
  3. Deutscher Raiffeisenverband: EU fordert elektronische Aufzeichnungen erst 2027
  4. ISIP: Aufzeichnungspflicht der Pflanzenschutz-Anwendungen
  5. Hamburg.de: Die EU-Durchführungsverordnung zur digitalen, maschinenlesbaren Dokumentation von PSM-Anwendungen

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